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Leistung

  • Behandlungspflege
  • Pflegerische Versorgung
  • hauswirtschaftliche Unterstützung
  • individuelle Betreuungsleistungen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Verhinderungspflege
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Beratung für pflegende Angehörige
  • MDK-Begutachtungen und Unterstützung bei der Höherstufung bzw. Einstufung des Pflegegrades
  • Pflegeberatungsbesuche nach § 37,3 SGB XI
  • Palliativpflege

Hauswirtschaftliche Versorgung durch Verordnung

  • Übernahme von Patienten mit einer vorübergehenden Verordnung ihres Arztes für eine „Haushaltshilfe“

Eine Haushaltshilfe muss vom Arzt verschrieben werden, er muss die Notwendigkeit feststellen. Ist ein Krankenhausaufenthalt oder eine Rehamaßnahme geplant, lohnt es sich, den Antrag schon im Vorfeld zu stellen, damit die Haushaltshilfe auch übergangslos im Haushalt anfangen kann.

Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt weiterführen kann. Außerdem muss es sich um einen kurzfristigen Bedarf von bis zu vier Wochen und nicht um einen dauernden Pflegebedarf handeln.

Wer erhält unsere Leistungen?

    • Übernahme von Patienten mit einem vorübergehenden Pflegebedarf unabhängig davon, ob sie einen Pflegegrad haben oder nicht.
    • Privatkunden
    • Menschen, die aufgrund eines Unfalls o. Ä. kurzzeitig auf pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen angewiesen sind.
    • Jeder kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen unabhängig von Konfession und Staatsangehörigkeit.

    Unser ambulanter Pflegedienst Stille ist in Schwarzenbek seit dem 01.12.2022 etabliert. Die ambulante häusliche Versorgung findet in Umkreis von 30 km statt.