Eine Haushaltshilfe muss vom Arzt verschrieben werden, er muss die Notwendigkeit feststellen. Ist ein Krankenhausaufenthalt oder eine Rehamaßnahme geplant, lohnt es sich, den Antrag schon im Vorfeld zu stellen, damit die Haushaltshilfe auch übergangslos im Haushalt anfangen kann.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, wenn kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt weiterführen kann. Außerdem muss es sich um einen kurzfristigen Bedarf von bis zu vier Wochen und nicht um einen dauernden Pflegebedarf handeln.
Unser ambulanter Pflegedienst Stille ist in Schwarzenbek seit dem 01.12.2022 etabliert. Die ambulante häusliche Versorgung findet in Umkreis von 30 km statt.